Krause & Partner

Abmahnung wegen Verstößen gegen Kennzeichnungspflichten

Die Kanzlei Krause & Partner versendet Abmahnungen im Auftrag der Admiral Deutscher Handelskontor GmbH.

Gegenstand der jeweiligen Abmahnung sind Verstöße gegen die Kennzeichnungspflichten gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG).

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wird auch Schadensersatz geltend gemacht, der sich aus einer fiktiven Lizenzgebühr und Anwaltskosten zusammensetzt.