Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung in einer Internettauschbörse / P2P-Netzwerk (sog. Filesharing) erhalten?
Sie haben eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung in einer Internettauschbörse
(z. B. eMule, eDonkey, Bearshare, Limewire, BitTorrent, etc.) erhalten.
Ihnen wird vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Werke auf Tauschbörsen im Internet (sog. Peer-to-Peer-Netzwerke) anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben.
Gegenstand der Abmahnung sind meist Musik (MP3s) und Filme, v.a. aktuelle Kinofilme, aber auch Software und Computerspiele
In diesem Zusammenhang warnen wir ausdrücklich davor,
die Abmahnung zu ignorieren
oder
die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft und unverändert abzugeben.
Gesetzte Fristen setzen Sie zunächst unter Zeitdruck. Doch auch wenn dieser Zeitdruck groß ist: Reagieren Sie nicht unüberlegt und unterschreiben vorschnell die vorgegebene strafbewehrte Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung.
Viele Abmahnende wollen in der Regel mehr, als ihnen das Gesetz gewähren würde.
Setzen Sie hier von Anfang an auf kompetente anwaltliche Hilfe. Verzichten Sie auf Experimente, die Sie später unter Umständen teuer bezahlen müssen.
Setzen Sie sich unmittelbar mit uns in Verbindung.
Wir beraten Sie umfassend und helfen dabei, eine für Ihre individuelle Situation maßgeschneiderte Lösung zu finden, die Ihren Interessen bestmöglich und schnellstmöglich gerechet wird.
Vertrauen Sie auf unsere anwaltliche Erfahrung – kompetent und bundesweit.

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