Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften erhalten?
Sie haben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten, die Ihnen Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorwirft.

In diesem Zusammenhang wird von Ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung und der Ersatz von Abmahnkosten gefordert.
Gesetzte Fristen setzen Sie zunächst unter Zeitdruck. Doch auch wenn dieser Zeitdruck groß ist: Reagieren Sie nicht unüberlegt und unterschreiben vorschnell die vorgegebene strafbewehrte Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung.
Viele Abmahnende wollen in der Regel mehr, als ihnen das Gesetz gewähren würde.
Setzen Sie von Anfang an auf kompetente anwaltliche Hilfe und verzichten auf Experimente, die Sie später unter Umständen teuer bezahlen müssen. Unsere Anwälte stehen Ihnen mit ihrem Fachwissen gerne zur Seite. Sprechen Sie uns einfach an!
Wir prüfen für Sie die Berechtigung des Wettbewerbsverstoßes. Entsprechend dem Ergebnis unserer Prüfung finden unsere Anwälte dann eine für Ihre Situation maßgeschneiderte Lösung. Vertrauen Sie in unsere Kompetenz!

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