AG Frankfurt am Main: Streitwert bei Abmahnung wegen P2P-Urheberrechtsverletzung

Das AG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 04.02.2009 entschieden, dass bei Urheberrechtsverletzungen, die mittels einer Tauschbörsensoftware im Internet begangen werden, ein Gegenstandswert von 10.000 € pro Musiktitel nicht zu beanstanden ist.

(AG Frankfurt am Main, Urteil vom 4.2.2009 – 29 C 549/08 – 81)