AG Offenburg: Auskunftserteilung durch Provider bei Urheberrechtsverletzung
Das Amtsgericht Offenburg hat mit Beschluss vom 20.07.2007 entschieden, dass die Verpflichtung eines Providers zur Herausgabe von Verbindungsdaten gem. §§ 100g, 100h StPO wegen des gegen einen Anschlussinhaber gerichteten Verdachts, mindestens zwei MP3-Files zum Herunterladen verfügbar gemacht zu haben, unverhältnismäßig ist.
(AG Offenburg, Beschluss vom 20.07.2007 – 4 Gs 442/07)
