LG Hamburg: Selbst gefertigte Ausdrucke der proMedia GmbH als Beweismittel für die Teilnahme an Filesharing-Systemen?

Gegenstand des Verfahrens ist ein Unterlassungsbegehren der Kl. gegen die Bekl. wegen der öffentlichen Zugänglichmachung der Musikaufnahmen „Durch die Nacht“ und „Symphonie“ der Künstlergruppe Silbermond in einem Filesharing-System über den Internetanschluss der Bekl. Die Kl. ist Tonträgerherstellerin. Sie trägt vor, sie besitze die ausschließlichen Verwertungsrechte an den streitgegenständlichen Musikaufnahmen „Durch die Nacht“ und „Symphonie“ der Künstlergruppe Silbermond.

In diesem Zusammenhang hat das LG Hamburg mit Urteil vom 14.03.2008 entschieden, dass die von der Firma proMedia GmbH selbst gefertigten Ausrucke kein geeignetes Beweismittel für die ordnungsgemäße Durchführung der Ermittlungen durch diese Firma sind.

(LG Hamburg, Urteil vom 14.03.2008 – 308 O 76/07)