LG Mannheim: Prüfungs- und Überwachungspflichten der Eltern bei Internetnutzung durch volljährige Kinder
Das LG Mannheim hat mit Urteil vom 30.01.2007 entschieden, dass Prüfungs- und Überwachungspflichten der Eltern bei der Internetnutzung durch volljährige Kinder nur insoweit anzunehmen sind, als diese im Rahmen der Erziehung von Kindern in Abhängigkeit von deren Alter auch auf anderen Betätigungsfeldern notwendig sind. Eine dauerhafte Überprüfung des Handelns der eigenen Kinder oder des Ehepartners ist ohne konkreten Anlass nicht zumutbar.
Ob es bei Eröffnung des Internetverkehrs für die Kinder einer einweisenden Belehrung bedarf, ist nach dem Alter und dem Grad der Vernunft der jeweiligen Nutzer im Einzelfall zu entscheiden. Bei einem volljährigen Kind, das nach allgemeiner Lebenserfahrung im Umfang mit Computer- und Internettechnologie einen Wissensvorsprung vor seinen erwachsenen Eltern hat, bedarf es keiner einweisenden Belehrung über die Nutzung des Internets.
(LG Mannheim, Urteil vom 30.01.2007 – 2 O 71/06)
