LG Saarbrücken: Versagung Akteneinsicht Filesharing

Das LG Düsseldorf hat mit Urteil vom 23.01.2008 entschieden, dass dem Sharehosting-Anbieter, der Kenntnis davon hat, dass mittels seines Dienstes Urheberrechtsverletzungen begangen werden, dessen Dienst für die Begehung von Urheberrechtsverletzungen besonders geeignet ist, und der von solchen Urheberrechtsverletzungen in nicht unerheblicher Weise finanziell profitiert, besonders hohe Prüfpflichten obliegen.

Diese besonders hohen Prüfpflichten führen dazu, dass der Sharehosting-Anbieter verpflichtet ist, auch solche Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass dessen Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss.

(LG Düsseldorf, Urteil vom 23.01.2008 – 12 O 246/07)