LG Stralsund: Akteneinsicht bei Urheberrechtsverletzung über Internet-Tauschbörse

Dem Anzeigeerstatter ist bei einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen des Angebots urheberrechtlich geschützter Musikdateien über eine Internet-Tauschbörse Akteneinsicht gem. § 406e StPO zu gewähren.

Das Interesse des Anzeigeerstatters an der Akteneinsicht kann auch in der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche bestehen. Überwiegende schutzwürdige Interessen des Beschuldigten i. S. des § 406e II StPO stehen insoweit nicht entgegen.

(LG Stralsund, Beschluss vom 11.07.2008 – 26 Qs 177/08)