Medienrecht

Das Medienrecht ist so vielschichtig und facettenreich wie die Medienlandschaft selbst. Umfasst sind u.a. die Bereiche Werbung, Film, Radio, Fernsehen, Verlage, Presse, Musik, Sport, Theater, Games, Internet und Multimedia.

Medienrecht

Zum Medienrecht im engeren Sinne zählen die medienspezifischen Regelungen (Landespressegesetze, Rundfunkgesetze, Rundfunkstaatsverträge, Staatsvertrag über Mediendienste, Telekommunikationsgesetz, etc.).
Einen weiteren wesentlichen Teil des Medienrechts bilden daneben die angrenzende Rechtsgebiete mit konkretem Medienbezug, insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht, das Urheber- und Verlagsrecht und das IT-Recht.

Das Medienrecht erweist sich insofern als Querschnittsmaterie. Mit Blick darauf bietet die konsequente Spezialisierung unserer Rechtsanwälte auch auf die Bereiche Urheberrecht, IT-Recht und den gewerblichen Rechtsschutz entscheidende Vorteile. Das Fachwissen unserer Anwälte erstreckt sich damit auf die Gesamtheit medienspezifischer Regelungen, um so eine kompetente Beratung und Vertretung zu gewährleisten.

Die Struktur unserer Mandantschaft ist so vielfältig wie das Medienrecht selbst:

Wir beraten und vertreten Mandanten in allen Facetten des Medienrechts, insbesondere Unternehmen und Privatpersonen in den Bereichen Entertainment, Medien, Mode und Werbung.

Beratungsspektrum Medienrecht

  • Leistungsschutzrecht
  • Verlagsrecht
  • Musikverlagsrecht
  • Kunst- und Kulturrecht
  • Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung
  • Rundfunkrecht
  • Presserecht
  • Multimedia- und Internetrecht
  • Datenschutzrecht
  • Telekommunikationsrecht
  • Medienstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

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