Urheberrecht

Zentraler Aspekt des Urheberrechts ist der Schutz der materiellen und ideellen Interessen des Urhebers an seinem Geisteswerk.

Urheberrecht - Beratung und Vertretung durch erfahrene Anwälte

Zu den geschützten Werken gehören nach § 2 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz insbesondere:

  • Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
  • Werke der Musik;
  • pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
  • Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
  • Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
  • Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
  • Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

Angesichts einer zunehmenden Digitalisierung und den vielfältigen Verbreitungsmöglichkeiten des Internets, kommt diesem Immaterialgüterrecht in der heutigen Zeit und zukünftig eine besondere Bedeutung zu.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen daher mit deren juristischer Expertise in allen Fragen rund um das Urheberrecht hilfreich zur Seite.

Wir beraten und vertreten Unternehmen und Privatpersonen, Autoren, Agenturen, Komponisten, Musiker, Künstler, Schauspieler, Regisseure, Film- und Fernsehschaffende, Designer, Fotografen, Webeleute, Produzenten, Verlage, etc. auf allen Gebieten des Urheber- und Medienrechts.

Beratungsspektrum Urheberrecht

  • Vertretung und Verteidigung bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen
  • Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen , P2P-Netzwerken (sog. Filesharing)
  • Beratung und Vertretung betreffend den Schutz von: Musik, Texten, Fotographien, grafischen Gestaltungen, Weblayout, Software
  • Verfolgung und Abwehr urheberrechtlicher Ansprüche (Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Schutzschriften, negative Feststellungsklagen, Unterlassungsklagen, etc.)
  • Vertragsgestaltung