Im Geschmacksmusterrecht stehen Ihnen unsere erfahrenen und spezialisierten Anwälte insbesondere in folgenden Bereichen umfassend und kompetent zur Seite:
Geschmacksmusteranmeldungen:
Anmeldungen von deutschen Geschmacksmustern beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
Anmeldung von Gemeinschaftsgeschmacksmustern (EU-Geschmacksmuster) beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Allicante
Abwehr und Verfolgung geschmacksmusterrechtlicher Ansprüche:
Verfolgung und Durchsetzung geschmacksmusterrechtlicher Ansprüche im Verletzungsfall, insbesondere mittels Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen
Abwehr geschmacksmusterrechtlicher Ansprüche im Falle unberechtigter Geltendmachung, insbesondere Abwehr von Abmahnungen oder einstweiligen Verfügungen
Ausarbeitung von Gutachten zur Frage möglicher Geschmacksmusterverletzungen
Beseitigung nicht rechtsbeständiger Geschmacksmustern im Rahmen von Geschmacksmusterlöschungsverfahren oder mittels Geschmacksmusterlöschungsklagen
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Geschmackmusterrechtsverletzungen:
Vertretung bei Abmahnungen
Vertretung im Widerspruchsverfahren vor dem DPMA oder HABM
Vertretung bei einstweiligen Verfügungen
Vertretung im Klageverfahren
Umfassende Beratung zum deutschen und europäischen Geschmackmusterschutz
insbesondere auch zum nichteingetragenen europäischen Gemeinschaftsgeschmacksmuster und dessen Schutzumfang
Lizenzverträge:
Überprüfung bestehender Lizenzvereinbarungen im Geschmacksmusterrecht
Erstellung von Geschmacksmusterlizenzverträgen
Durchsetzung lizenzrechtlicher Ansprüche
Umfassende Vertretung gegenüber den Ämtern (national, europäisch, international):
Anmeldung eines Geschmackmusters
Antrag auf Nichtigerklärung eines eingetragenen Geschmacksmusters
Überwachung einzuzahlender Verlängerungsgebühren
Antrag auf Eintragung eines Rechtsübergangs
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