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Gute Rechtsberatung erfordert fachliche Qualifikation und Verständnis für die Interessenlagen des Mandanten. So verstehen wir unseren Beruf.
Seit 1998 setzt sich unsere Kanzlei für die Ziele ihrer Mandanten ein. Zu unserem Hauptsitz in Bamberg unterhalten wir mittlerweile Niederlassungen in Plauen und Redwitz.
Unsere Anwälte investieren viel Zeit für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, damit wir Ihnen in dem komplexen System rechtlicher Rahmenbedingungen mit profundem Wissen zur Seite stehen können. Erfahrung, Kompetenz und das Interesse, für Sie die optimale Lösung zu finden, machen uns zu Ihrem starken Partner.
Unsere Schwerpunkte liegen im:
IT-Recht
gewerblichen Rechtsschutz
Urheberrecht und Medienrecht
Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
Da in diesen Rechtsbereichen oft mit dem Instrument der Abmahnung gearbeitet wird und hier kurze Fristen zu setzen und zu beachten sind, ist unser Sekretariat 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche für Sie erreichbar.
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Viele Unternehmen trifft der Stichtag unvorbereitet. Die Folgen können jedoch erheblich sein. Sind nach der noch geltenden Rechtslage Verstöße gegen die Vorschriften des BDSG je nach Art des Verstoßes mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 Euro bzw. 300.000,00 Euro belegt, so können Verstöße nach dem neuen Recht mit Geldbußen bis zu 10 Millionen Euro bzw. 20 Millionen Euro belegt werden. MEHR
Der für das Recht der unerlaubten Handlung zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte mit Urteil vom 1. Juli 2014 - VI ZR 345/13 darüber zu befinden, ob der in seinem Persönlichkeitsrecht Verletzte von dem Betreiber eines Internetportals Auskunft über die bei ihm hinterlegten Anmeldedaten des Verletzers beanspruchen kann. MEHR
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteilen vom 03.07.2014 (I ZR 28/11 - Drucker und Plotter III; I ZR 29/11; I ZR 30/11 - PC III) entschieden, dass Drucker und PCs zu den vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten nach §§ 54, 54a Urheberrechtsgesetz in der bis zum 31. Dezember 2007 gültigen Fassung (UrhG aF) gehören. MEHR
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich in drei Verfahren mit vom Oberlandesgericht München festgesetzten Gesamtverträgen über die Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzkursen und im Ballettunterricht zu befassen (Urteile vom 18. Juni 2014 - I ZR 214/12, I ZR 215/12 und I ZR 220/12). MEHR
Der Kläger ist Erbe eines bekannten, inzwischen verstorbenen Entertainers. Dieser sah sich durch in Zeitschriften der Beklagten erschienene Artikel, die unter anderem seine Trauer um seine verstorbene Tochter sowie seinen Gesundheitszustand zum Gegenstand hatten, in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt und nahm die Beklagte deshalb auf Zahlung einer Geldentschädigung in Anspruch. Seine Klage ging bei Gericht per Fax einen Tag vor seinem Ableben ein, wurde der Beklagten aber erst einige Wochen später zugestellt. MEHR
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