Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen als ausgewiesene Experten im Urheberrecht gerne mit folgendem Leistungsangebot schnell und unkompliziert zur Verfügung:
Außergerichtliche und gerichtliche bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in sog. Tauschbörsen, P2P-Netzwerken
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Urheberrechtsverletzungen:
Vertretung bei Abmahnungen
Vertretung bei einstweiligen Verfügungen
Schutzschriften
Vertretung im Klageverfahren
Negative Feststellungsklagen
Abwehr und Verfolgung urheberrechtlicher Ansprüche:
Verfolgung und Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche im Verletzungsfall, insbesondere mittels Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen
Abwehr urheberrechtlicher Ansprüche im Falle unberechtigter Geltendmachung, insbesondere Abwehr von Abmahnungen oder einstweiligen Verfügungen
Erstellung von Gutachten zur Klärung etwaiger Urheberrechtsverletzungen
Vertragsgestaltungen im Urheberrecht
Lizenzverträge:
Überprüfung bestehender Lizenzvereinbarungen im Urheberrecht
Erstellung von urheberrechtlichen Lizenzvereinbarungen
Durchsetzung lizenzrechtlicher Ansprüche
Zentraler Aspekt des Urheberrechts ist der Schutz der materiellen und ideellen Interessen des Urhebers an seinem Geisteswerk.
Zu den geschützten Werken gehören nach § 2 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz insbesondere:
Angesichts einer zunehmenden Digitalisierung und den vielfältigen Verbreitungsmöglichkeiten des Internets, kommt diesem Immaterialgüterrecht in der heutigen Zeit und zukünftig eine besondere Bedeutung zu.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen daher mit deren juristischer Expertise in allen Fragen rund um das Urheberrecht hilfreich zur Seite.
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